Für
die Eintragung der Webseiten eines Lizenznehmers der Software Metaner,
ist dieser selbst verantwortlich. Dies schließt ebenso die
Einordnung der Webseiten in bestimmte Suchmaschinen und deren
Kategorien ein.
Dies rührt daher, dass die Datenbank mit den Informationen
durch uns zur Verfügung gestellt wird, aber letztendlich der
Lizenznehmer die Auswahl der Suchmaschineneintragungen trifft.
Etwaige Forderungen durch Suchmaschinenbetreiber gegenüber
einem Lizenznehmer der Software Metaner sind einzig und allein durch den
Lizenznehmer zu begleichen. Forderungen gegenüber der Mirko Böer & Heiko Schröder
GbR sind nicht möglich.
Durch die Bereitstellung einer Suchmaschine im Internet und der
dadurch jederzeit von jederman mögliche Zugriff auf diese, sind
gegenüber den Erstellern der Software Metaner keine
Ersatzansprüche zu stellen, da mit Hilfe der Software nur der
Anmeldezyklus einer Homepage des Nutzers erleichtert wird. Die
Software Metaner stellt auch in keinster Weise eine Spamsoftware
dar.
Soll eine Suchmaschine aus der Datenbank der Software Metaner
gelöscht werden, ist dies den Betreibern der Software telefonisch
oder schriftlich per E-Mail mitzuteilen. |